Steuerberaterin / Diplom-Kauffrau Meike Hühn
 

Infothek

Steuern / Sonstige 
Montag, 01.07.2024

Satzungen für Zweitwohnungssteuer der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam

Die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist unwirksam, wenn mit der Heranziehung des in Euro/m² ausgedrückten reinen Bodenrichtwertes der Lagewert selbst maßstabsprägend wird, ohne dass er seinerseits den erforderlichen mindestens lockeren Bezug zu dem zu besteuernden Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung aufweist.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Freitag, 28.06.2024

Maßstab der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags für Gasversorgungsunternehmen bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, nach welchem Maßstab der Gewerbesteuermessbetrag für ein Gasversorgungsunternehmen, das ein Versorgungsnetz als mehrgemeindliche Betriebsstätte unterhält, zu zerlegen ist.

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Steuern / Tipps und Tools 
Freitag, 28.06.2024

Steuertermine Juli 2024

Die Steuertermine des Monats Juli 2024 auf einen Blick.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 27.06.2024

Cateringkosten von sog. Kick-off-Veranstaltungen und eines Betriebsjubiläums - „Geschäftliche” Veranlassung von Bewirtungskosten?

Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die eigenen Arbeitnehmer entfällt, ist deswegen nicht in seiner Abzugsfähigkeit begrenzt.

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Steuern / Grunderwerbsteuer 
Donnerstag, 27.06.2024

Grunderwerbsteuer: Einbeziehung einer sog. Kompensationszahlung in die Bemessungsgrundlage war nicht rechtmäßig

Zur Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG) gehören auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten, sofern sich der Erwerber zu dieser Leistung nicht (auch) gegenüber dem Veräußerer verpflichtet hat. Die Einbeziehung einer solchen Leistung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer setzt jedoch voraus, dass der Verzichtende bei Abschluss des Vertrags noch tatsächlich in der Lage und willens gewesen ist, das streitgegenständliche Grundstück zu erwerben.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.