Zum 1.10.2022 wurde der Mindestlohn von 10,45 € auf 12,00 € pro Stunde angehoben. Niedrigere Löhne sind nur erlaubt, wenn entsprechender Tarifvertrag dies vorgibt oder eine Ausnahme (z.B. Auszubildende) vorliegt.
WICHTIG: Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber! Das bedeutet, das gesamte Gehaltsgefüge Ihres Unternehmens muss überprüft werden! Anbei finden Sie eine entsprechende Checkliste.
Außerdem kommen auf Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu! Auch alle Arbeitgeber, die nur Minijobber / Aushilfen beschäftigen, sind verpflichtet, den Beginn, das Ende sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.
Dies gilt völlig branchenunabhängig, jedoch nicht für Mini-Jobs in privaten Haushalten.
Hinweise:
Die Arbeitsmappe dient allein der Dokumentation von Arbeitszeiten. Ein Export der Daten in ein Lohnabrechnungsprogramm ist nicht möglich.
Nach welchen Kriterien die Zollverwaltung bzw. die Sozialversicherungsprüfer im Rahmen der neuen Mindestlohn-Gesetzgebung prüfen werden, ist derzeit noch offen. Änderungen bleiben deshalb vorbehalten.
Wenn Sie beim Ausfüllen des Fragebogens eine Sicherheitswarnung erhalten, fehlen u. U. die Herausgeberzertifikate der DATEV auf Ihrem Rechner. Bitte installieren Sie in diesem Fall die kostenfreien Herausgeberzertifikate der DATEV
Falls Sie die Arbeitsmappe bearbeiten möchten, heben Sie den Blattschutz auf. Gehen Sie auf die Registerkarte Überprüfen | Blattschutz aufheben. Das Passwort ist: Mindestlohn. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, aktivieren Sie den Blattschutz wieder: Überprüfen | Blatt schützen. Vergeben Sie dann ein Passwort Ihrer Wahl.