Das Thüringer Finanzministerium macht darauf aufmerksam, dass es für alle Konten, die Dienststellen des Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben wird: „Freistaat Thüringen“. Die bisherige Praxis, einzelne Behörden wie z. B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu benennen, entfällt künftig vollständig.
Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab 5. Oktober 2025 die Prüfung des Kontoinhabers (Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.
Laut dem Thüringer Finanzministerium können abweichende Angaben künftig zu folgendem Ergebnis führen:
Diese neue Prüfung wird als Betrugsprävention eingesetzt und sowohl für Echtzeitzahlungen als auch für normale SEPA-Überweisungen angewandt.
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