Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die „Wohnraumoffensive“ (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau) steuerlich gefördert.
mehrFür die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG ist nicht nur die objektive Verbesserung der finanziellen Lage, sondern u. a. auch die nachgewiesene Sanierungsabsicht des Gläubigers entscheidend.
mehrFür die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist nicht die schriftliche Vereinbarung, sondern die tatsächliche Durchführung maßgeblich.
mehrAufwendungen für die Nutzung von Werbeflächen im Außenbereich unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, da diese Verträge i. d. R. Werkverträge und keine Miet- oder Pachtverträge sind.
mehrDer Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Fax: 0221 43 07 54 99
E-Mail: kanzlei@stb-huehn.de
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